Über Geld dürfen wir hier nicht sprechen
Wir erheben einen Pauschalbetrag für den Eingriff, mit dem alle Kosten für die Operation und die Nachbehandlungszeit von ca. 3 Monaten nach dem Eingriff abgegolten sind. So entstehen außer dieser Pauschale keine weiteren Kosten für Sie, ganz gleich wie viele Untersuchungen oder Behandlungen in diesem Zeitraum für Sie sinnvoll sind.Die Krankenkasse
Auch wenn der Eingriff für Sie einen unschätzbaren Gewinn an Lebensqualität bedeutet und diese Methoden inzwischen Routine und die weltweiten Erfolge unbestritten sind, werden diese Leistungen derzeit nicht durch die Krankenkassen erstattet. Dennoch sollten Sie in dieser Frage mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Wir nennen Ihnen auf Wunsch jedoch auch gern andere Möglichkeiten für eine bequeme und unbürokratische Finanzierung wie zum Beispiel:www.beauty-kredite.de
www.ing-diba.de
www.postbank.de
Operationen mit dem Augenlaser sind steuerlich absetzbar
Bei einer Augenkorrektur mittels Laser-Operation liegt immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit vor. Die Operation stellt somit eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung dar.Daher haben die Vertreter der Länder beschlossen, die Aufwendungenohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anzuerkennen. Gegenteilige Urteile der Finanzgerichte Berlin und Düsseldorf finden danach über die entschiedenen Einzelfälle hinaus keine Anwendung.
(Quelle: Ihr Steuerberater - 09/2006)
Lesen Sie hier auch einen Artikel aus dem
Forum Bausch und Lomb aus September 2006.
